Arbeit/Praktikum
Etudiant-salariés (Studenten, die ihr Lebensunterhalt neben dem Studium verdienen) werden von dem Beitrag der Studentenversicherung am Anfang des Jahres befreit. Um als Etudiant-salarié angesehen zu werden, muss man entweder:
innerhalb eines Monats mindestens 60 Stunden oder;
innerhalb von 3 Monaten mindestens 120 Stunden gearbeitet haben.
Die berufliche Tätigkeit muss im Laufe des Studienjahres fortlaufend und regelmässig sein (vom 1. bis 30. September des folgenden Jahres).
Studierende, die ihr 28. Lebensjahr erreicht haben, dürfen keine Studentenversicherung mehr abschließen.
Wenn Sie nur während der Ferien arbeiten oder wenn Ihre Tätigkeit im Laufe des Jahres unterbrochen wird, ist eine Anmeldung bei der studentischen Krankenversicherung erforderlich.
Die Etudiants-salariés können entweder eine Mutuelle étudiante oder eine Zusatzversicherung bei der Arbeit abschließen. In manchen Fällen kann die CMU beantragt werden. Informationen bekommt man bei der CPAM .
Wenn Sie ein Studium oder Universitätspraktikum von mehr als 3 Monaten absolvieren, dürfen Sie sich bei der Studentenkrankenkasse einschreiben. Die deutsche Krankenversicherung gilt auch für ein Praktikum in Frankreich.
Website Ameli Assurance maladie: