Studieren in Frankreich

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Studentenversicherung

Die studentische Sozialversicherung (Sécurité sociale)

Die Sécurité sociale ist die gesetzliche französische Sozialversicherung. Die Mitgliedschaft ermöglicht eine Erstattung der Ihnen im Krankheitsfall entstehenden Kosten (ärztliche Untersuchung und Behandlung, Krankenhausaufenthalt, Arzneimittel). Diese Absicherung ist in Frankreich obligatorisch.

- Studierende aller Länder haben Anspruch auf die französische Sécurité sociale:

Alle Studenten unter 28 Jahren, d.h. die vor dem 1. Oktober des entsprechenden akademischen Jahres das 28. Lebensjahr noch nicht vollendet haben (ausgenommen bei Studiengängen, die vom Ministerium für Hochschulwesen als Langzeitstudien anerkannt worden sind).

Studenten, die an einer vom Staat anerkannten Bildungseinrichtung eingeschrieben sind (das sind alle öffentlichen Universitäten und die meisten Ecoles).

Studenten, die nicht bei einer anderen Krankenkasse versichert sind.

- Wenn der Student in seinem Heimatland gesetzlich oder privat versichert ist, ist er von dem Abschluss der französischen studentischen Versicherung befreit.
Er muss aber bei der Immatrikulation beweisen, dass er eine europäische Krankenversicherungskarte besitzt. Die Studierenden melden sich direkt bei der Immatrikulation an der Universität an und die Bezahlung erfolgt vor Ort (in der Spalte Sécurité sociale étudiante einen der beiden Sozialversicherungsträger ankreuzen).

Dauer der Mitgliedschaft: vom 1. Oktober bis zum 30. September des folgenden Jahres.

Die Anspruchsberechtigten – Ehepartner, Kind… – können auch davon profitieren unter der Bedingung, dass sie nicht Student sind. In diesem Fall müssen sie sich bei einer Mutuelle étudiante einschreiben. Die gewählte Mutuelle wird die Kosten rückerstatten und die Carte vitale zukommen lassen.

Studenten, die älter als 28 Jahre alt sind, behalten ein Jahr lang ihre Rechte auf die Krankenversicherung ab dem Tag des Geburtstags. Ihre Mutuelle étudiante wird bis zum Ende des Jahres das Dossier verwalten.

Studierende, die kein Anrecht auf die Sécurité Sociale étudiante mehr haben, haben meist ein Anrecht auf die CMU. Die CMU ist kostenlos, wenn man belegen kann, dass das Jahreseinkommen des Haushalts unter 8774 € liegt. Die Anmeldung für die CMU erfolgt bei der nächstgelegenen CPAM (Caisse Primaire d’Assurance Maladie).

Die französische Sécurité sociale wird für die Studenten von zwei Centres payeurs angeboten:
einer nationalen Zusatzkrankenversicherung: der LMDE (La Mutuelle Des Etudiants);
und einem Verband von regionalen Zusatzkrankenversicherungen: der USEM (Union Nationale des Sociétés Etudiantes Mutualistes régionales).

Es gibt noch weitere Anbieter, die jedoch teuere Tarife anbieten. Diese Zentren sind sowohl für die Sécurité sociale als auch für die zusätzliche Versicherung zuständig.