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Mietvertrag

Einen Mietvertrag abzuschließen ist grundsätzlich sehr empfehlenswert, um dass Mietverhältnis rechtlich abzusichern. Unabhängig davon, ob der Vermieter einen Standardmietvertrag oder einen eigenen Vertrag verwendet, sind folgende Punkte zu beachten:

- Dauer des Mietverhältnisses (Durée du contrat location):

Die Kündigungsfrist beträgt drei Monate für ein unmöbliertes und einen Monat für ein möbliertes Zimmer. Es gibt keine Mindestdauer beim Mieten einer Wohnung, nur die Kündigungsfrist muss beachtet werden!

- Wohnungsabnahmeprotokoll (état des lieux): Meist wird ein Wohnungsabnahmeprotokoll schriftlich festgehalten. Sie sollten darin unbedingt alle Mängel der Wohnung auflisten.

- Nebenkosten (charges): Vergewissern Sie sich, welche Nebenkosten bereits im Mietvertrag enthalten sind. Am Ende des Jahres kann ein Teil der Nebenkosten entweder nachgezahlt oder auf schriftliche Anfrage hin zurückerstattet werden.

- Kaution (dépôt de garantie): Seit Februar 2008 darf der Vermieter nach französischem Recht höchstens eine Kaution von einer Monatsmiete verlangen.
In Frankreich gibt es ein Gesetz, welches den Vermieter dazu verpflichtet ausländische Kautionen anzunehmen.

- Bürgschaft (caution/garant): Viele Vermieter verlangen zusätzlich zur Kaution eine Bürgschaftsbescheinigung, die den Bürgen zum Ausgleich der Mietschulden verpflichtet. Die Nationalität des Bürgen darf laut Gesetz keine Rolle spielen. Hier können Sie das Bürgschaftsbescheinigungsformular herunterladen .

- Mieterhöhung (augmentation de loyer): Die Miete wird immer als Kaltmiete angegeben und darf höchstens einmal pro Jahr erhöht werden.

Vorsicht beim Abnahmeprotokoll! Halten Sie darin unbedingt alle Mängel schriftlich fest!


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