Die Europäische Union hat seit Mitte der 90er Jahre im Rahmen des sogenannten "Bologna-Prozesses" die Weichen dafür gestellt, dass die Studienstrukturen der Länder innerhalb Europas und damit auch weltweit besser vergleichbar werden. Im Zentrum der Reform steht die Einführung einer zweistufigen Struktur der Studiengänge, gekoppelt an die Vergabe von Leistungspunkten. Die europäischen Länder haben sich darauf verständigt, dass die Strukturreformen als eigenständiger Prozess mit eigener europäischer Profilgebung stattfinden, gleichzeitig soll das neue System aber international kompatibel sein.
Hauptmerkmal des neuen Systems ist die Schaffung zweier unterschiedlicher Studienstufen: Bachelor und Master. Außerdem gab es Änderungen in folgenden Bereichen:
Bemessung der Lernleistung von Studierenden mithilfe von Leistungspunkten
Zuschnitt von Lehrveranstaltungen zu thematischen Blöcken (Modularisierung)
Internationalisierung des Curriculums
Neuregelung der Genehmigung von Studiengängen (Akkreditierung)
effiziente Anbindung an den Arbeitsmarkt.
Bei einem modularisierten Studienaufbau wird das Studium als ein kohärenter Aufbau von Lerneinheiten verstanden. Jede Lerneinheit (z.B. ein Modul, das sich aus mind. zwei Lehrveranstaltungen sowie Zeiten des Selbststudiums zusammensetzt) wird durch ein Lernziel (zum Beispiel angestrebte Kompetenzen, Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten) beschrieben.