Studieren in Frankreich Institut français Die Deutsch-Französische Hochschule

Kindergeld/Wohngeld

Kindergeld

Laut der Bundesagentur für Arbeit besteht ein Anspruch auf Kindergeld auch dann, wenn der Studierende im In- oder Ausland als ordentlicher Studierender immatrikuliert ist. Bei einem Studienaufenthalt, der nicht das gesamte Studium umfasst, muss das Studium in der gleichen oder vergleichbaren Fachrichtung erfolgen.

Wohngeld (Allocation de logement oder Aide personnalisée au logement):

Die vom Staat kommende Sozialleistung Allocation de logement steht in Frankreich auch ausländischen Studierenden zu und hängt vom eigenen Einkommen des Vorjahres ab. Diese finanzielle Unterstützung ist für eine große Anzahl der Studierenden relativ einfach erhältlich. Sobald der Mietvertrag unterschrieben wurde, kann das Wohngeld bei der CAF CAF Caisse d’Allocations Familiales beantragt werden. Das Wohngeld deckt in der Regel ein Drittel der Monatsmiete ab. Hier finden sie den "Wohngeldrechner".


Kindergeld/Wohngeld

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