Studieren in Frankreich

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Forschungsstipendien

Co-tutelle de thèse der Deutsch-Französischen Hochschule

Förderung deutscher und französischer Doktoranden
Voraussetzungen: Die DFH unterstützt Doktoranden und Hochschulen, die an einem deutsch-französischen Co-tutelle-Verfahren beteiligt sind.
Leistungen: Die Förderung umfasst sowohl Mobilitätsbeihilfen für Doktoranden zur Finanzierung ihrer Forschungsaufenthalte, Aufwendungen für die Treffen zwischen Betreuern und Doktoranden, sowie Kosten, die durch die Anreise der Prüfer anfallen. Die Höhe der Zuwendungen beträgt pro Promotionsverfahren jährlich 1500 € (max. 4500 €, davon bis zu 1000 € für die Reisekosten). In Ausnahmefällen können auch bereits fortgeschrittene Verfahren gefördert werden. Hier beläuft sich die Fördersumme dann auf max. 1000 € zur Sicherstellung der gemeinsamen Disputation. Mehr Infos

Stipendien des französischen Staats

französische Regionen

Bestimmte Regionen Frankreichs bieten Förderprogramme für postgraduale Studiengänge an. Weitere Infos finden Sie auf der Webseite der Régions

Region Ile-de-France

Voraussetzungen:Doktoranden und Postdoktoranden, die von deren jeweiligen Forschungsinstituten im Voraus ausgewählt wurden, erhalten finanzielle Unterstützung.
Leistungen: 2600 €/Monat für Doktoranden. 4000 €/Monat für Postdoktoranden.
Bewerbung: unter „Recherche/innovation" und „Appels à projets".

DAAD-Stipendien für deutsche Doktoranden

Voraussetzungen: Deutsche Doktoranden aller Fachrichtungen, die einen Studien- und Forschungsaufenthalte im Ausland planen. Wichtigste Auswahlkriterien: Diese sind die akademische Qualifikation (Studienabschluss und Studienzeit) sowie Qualität und Durchführbarkeit des Promotionsvorhabens. Die Bewerber müssen einen Hochschulabschluss nachweisen, der zur Promotion an einer deutschen Hochschule berechtigt. Die Aufnahme des Promotionsstudiums sollte nicht länger als drei Jahre zurückliegen.
Promotionsförderung bei binational betreuten Dissertationen: Der DAAD vergibt auch Jahresstipendien für gemeinsam von einem deutschen und einem ausländischen Hochschullehrer betreute Dissertationen. Hierfür ist eine schriftliche Vereinbarung zwischen beiden Hochschulen über die gemeinsame Betreuung des Promotionsverfahrens einzureichen.
Leistungen: Stipendien für bis zu einjährige Forschungsvorhaben im Rahmen einer Promotion. Unter bestimmten Voraussetzungen sind auch Kurzstipendien (bis zu sechs Monate, nicht verlängerbar) möglich. Die Vergabe eines Jahres- und eines Kurzstipendiums schließen sich gegenseitig aus. Für einen Studienaufenthalt in Frankreich beträgt die Förderungshöhe 725 € für ein Voll- bzw. 300 € für ein Teilstipendium, sowie ggf. anfallende Studiengebühren; Reisekostenzuschuss sowie Kranken-, Unfall- und Haftpflichtversicherung. Leistungen von dritter Seite (Stipendien usw.) werden in angemessener Weise angerechnet.
Bewerbung: Bewerbungsformulare und eine Checkliste für die einzureichenden Unterlagen sind im Internet erhältlich und beim DAAD einzureichen. Bewerbungen für Kurzstipendien sind jederzeit möglich, mindestens drei Monate vor Antritt des Auslandsaufenthalts. Für Bewerbungen um Stipendien mit längerer Laufzeit als sechs Monate bestehen feste Bewerbungstermine:
Stipendienantritt ca.: 1. Mai, Bewerbungsschluss: 15. November;
Stipendienantritt ca.: 1. August, Bewerbungsschluss: 15. März;
Stipendienantritt ca.: 1. Dezember, Bewerbungsschluss: 15. Juni.