Ausgabebedingungen:
Die Europäische Krankenversicherungskarte erleichtert Bürgern aus den 27 EU-Mitgliedstaaten sowie Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz den Zugang zu medizinischen Versorgungsleistungen während eines vorübergehenden Aufenthalts im Ausland.
Sie gilt normalerweise für alle, die an einer zugelassenen deutschen Hochschule immatrikuliert sind (z. B. Aufenthalte im Rahmen des Erasmus-Programms). Es ist oft nicht möglich, eine EKVK zu beantragen, wenn man ausschließlich an einer ausländischen Hochschule immatrikuliert ist.
Diese Krankenversicherungskarte gilt unabhängig davon, ob man bei den Eltern mitversichert ist (die Mitversicherung bei einem Elternteil ist jedoch maximal bis zum vollendeten 25. Lebensjahr möglich) oder eine eigene Krankenversicherung hat. Wenn man eine europäische Krankenversicherungskarte hat, muss man keine französische Krankenversicherung abschließen.
Für alle gesetzlich Versicherten befindet sich die Europäische Krankenversicherung auf der Rückseite der elektronischen Krankenversicherungskarte. Wenn dies nicht der Fall ist, kann die EKVK bei der Krankenkasse beantragt werden. Es gibt die Möglichkeit, eine vorläufige Bescheinigung zu beantragen. Falls der Student privat versichert ist, erstellt die Krankenkasse einen Beleg.
Die Kopie der Karte muss bei der endgültigen Einschreibung (inscription administrative) vorliegen. Die Karte muss für das ganze Studienjahr gültig sein (von Oktober bis Juli des folgenden Jahres).
Der durch die Europäische Krankenversicherungskarte abgedeckte Bereich gilt nur für die unmittelbar erforderliche medizinische Versorgung (zum Beispiel Beinbruch, kranker Zahn, Virusinfektion und ähnliche Notfälle) oder für die fortlaufende Versorgung bei chronischen Erkrankungen wie Diabetes. Die medizinischen Leistungen können im europäischen Ausland zu denselben Bedingungen in Anspruch genommen werden wie für die Versicherten des Gastlandes. Die anfallenden Kosten werden von der gesetzlichen Krankenkasse des Patienten erstattet.
Bitte informieren Sie sich bei Ihrer Krankenkasse, inwieweit eine Deckung der Krankenbehandlungen im Ausland besteht. In manchen Fällen empfiehlt sich eine zusätzliche Auslands-Krankenversicherung (siehe Zusatzversicherung). Für die Einschreibung an der Hochschule brauchen Sie eine Bescheinigung Ihrer deutschen Krankenkasse oder Privatversicherungen (wenn möglich auf Französisch, sonst auf Englisch), dass Sie auch in Frankreich für die unmittelbar erforderliche medizinische Versorgung versichert sind.