Die Zulassungvoraussetzung für ein Hochschulstudium in Frankreich ist ein Schulabschluss, der Ihnen auch die Aufnahme an den Hochschulen Ihres Landes ermöglicht. Für den deutschen Bewerber verschaffen also die Allgemeine Hochschulreife (Abitur), das Fachabitur, das Europäische Abitur oder das AbiBac den Zugang zum Studium.
Deutsche Staatsangehörige mit Hochschulreife sowie Staatsbürger eines anderen Mitgliedsstaats der Europäischen Union können sich direkt bei der entsprechenden Universität bewerben.
Seit 2011 verlangen einige Universitäten allerdings eine Online-Bewerbung über das Portal admission postbac bis zum 20. März.
Die französische Universität entscheidet in diesen Fällen selbst über die Zulassung und die damit einhergehende Anerkennung von Studienleistungen und ECTS-Punkten, die an deutschen Hochschulen erbracht wurden. Es ist nicht auszuschließen, dass der Bewerber zum Wissenstandsausgleich zusätzliche Module belegen muss.
Ab Februar kann man einen Antrag auf Anerkennung bereits erbrachter Studienleistungen (Dossier de demande d´équivalence ou Dossier de demande de reconnaissance des acquis) bei der scolarité de l´UFR (Sekretariat des Studiengangs) anfordern. Der pädagogische Ausschuss der Professoren des Fachbereichs, der alle Anträge von Bewerbern prüft und über ihre Einstufung entscheidet, tagt meist erst im September. Deshalb erhalten Sie erst in diesem Zeitraum die Lettre d’acceptation (Zulassungsbescheid).
Für einige Studiengänge mit begrenzter Studienplatzanzahl (Licence Licence Bachelor pro, Master) werden die Bewerber zusätzlich zur Anerkennung ihrer bisherigen Studienleistungen durch Eignungsprüfungen und/oder Gespräche ausgewählt (Sélection sur épreuve et/ou sur entretien). Es wird empfohlen, sich bei der scolarité de l´UFR über Inhalt und Termin der Auswahlprüfungen zu informieren.